Die novellierte Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) bietet eine gute Gelegenheit, um bei der Wärmewende durchzustarten – mit Vorteilen auf allen Seiten!
Betroffene Unternehmen müssen kurzfristig entsprechende Messsysteme, Kommunikationsnetze bzw. IT-Backend-Systeme aufbauen. Denn ab Inkraftreten der Verordnung am 01.01.2022 dürfen nur noch fernablesbare Messeinrichtungen für die Fernwärme- und Fernkälteversorgung installiert werden. Existierende Geräte müssen bis Ende 2026 fernablesbar sein.
Sobald eine Kommunikationsnetzinfrastruktur aufgebaut ist, können auch intelligente Hausanschlussstationen in den Haushalten installiert werden. Das bringt zusätzliche Mehrwerte für Unternehmen und ihre Kundinnen und Kunden.
- Durch die Installationen mobil regelbarer Hausanschlussstationen lässt sich die Wärme-/ Kältezufuhr remote an die individuellen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden anpassen, ohne dass ein Technikereinsatz notwendig ist. Der Energieverbrauch auf Kundenseite wird unter gleichzeitiger Berücksichtigung der baulichen Situation vor Ort und der individuellen Präferenzen optimiert.
- Dadurch können die – infolge der steigenden CO2-Zertifikatpreise – wachsenden Kosten für die Kundinnen und Kunden abgefedert werden. Das Unternehmen kann die eingesparte Wärme bzw. Kälte für die Erweiterung des Netzes nutzen.
- Durch die engmaschige Erfassung und die Analyse der Sensordaten mit Methoden der Künstlichen Intelligenz können Störungen frühzeitig erkannt, lokalisiert und manchmal auch vorhergesagt werden. Den Technikerinnen und Technikern können bereits vorab detaillierte Informationen für die Behebung der Störung mitgegeben werden. Dies reduziert die Zeit der Fehlerbehebung, die notwendigen Kosten und steigert die Kundenzufriedenheit.
- Über ein Portal oder eine App können Kundinnen und Kunden das gesammelte Datenmaterial einsehen und sich zum Beispiel über ihren Wärmeverbrauch informieren. Bei Störungen werden sie sofort benachrichtigt und können mit einer Technikerin bzw. einem Techniker einen Termin vereinbaren. Außerdem profitieren sie von dem Angebot verschiedener Mehrwertdienste wie Herunterschalten der Heizung bei Abwesenheit, Urlaubsschaltung oder dem elektronischen Rechnungsempfang.
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