Das Gesetz
Seit Januar 2023 ist in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (kurz: Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft. Es verlangt von Unternehmen, Risiken für Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen in ihrer Lieferkette zu analysieren, Maßnahmen zur Risikoreduktion zu ergreifen und darüber zu berichten. Verstöße gegen die im Gesetz definierten Sorgfalts- und Berichtspflichten können hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
Die Herausforderung
Die Komplexität von Lieferketten ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Egal ob Logistik, Handel oder Produktion – Unternehmen haben nicht selten mehr als 1000 Lieferanten. Zur Erfüllung des Gesetzes benötigen sie eine umfassende Kenntnis über ihren Lieferantenstamm und das damit verbundene Risiko für Umweltschutz und Menschenrechte.
Haben Sie Fragen?
Unsere Lösung: LieSA
Ihre Vorteile:
Zur Erfüllung der Transparenz- und Berichtspflichten setzen wir die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer skalierbaren und konfigurierbaren Lösung um. Diese Lösung wird an Ihre Bedürfnisse angepasst und detaillierter ausgestaltet, abhängig von
- der Datenlage in Ihrem Unternehmen
- der Integration in Ihr Lieferanten-bzw. Risikomanagement
- dem zusätzlichen Mehrwert für Ihr Unternehmen
- Ihrem Budget.
Mit diesem Ansatz sind Sie auch auf die geplante EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeit in Lieferketten gut vorbereitet.