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barrierefrei im Netz

Digitale Barrierefreiheit

Pflicht, Chance und Wettbewerbsvorteil

Digitale Angebote für alle – von Anfang an

In den letzten Jahren ist das Thema digitale Barrierefreiheit in Deutschland nicht nur lauter, sondern auch verbindlicher geworden. Was für viele früher ein „Nice-to-have“ war, ist mittlerweile Pflicht – und das völlig zurecht. Denn digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass wirklich alle Menschen Zugang zu digitalen Angeboten haben – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Für uns als IT-Dienstleister ist das längst mehr als nur ein gesetzliches Häkchen. Es ist ein Qualitätsmerkmal. Ein Zeichen für gute Nutzererfahrung, verantwortungsvolle Digitalisierung und zukunftsfähige Lösungen.

Ein Blick zurück: Was sich gesetzlich getan hat

Ein Blick zurück zeigt: Die Diskussion rund um digitale Barrierefreiheit ist nicht neu. In Deutschland hat sie allerdings erst seit 2016 so richtig Fahrt aufgenommen – mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Diese verpflichtete öffentliche Stellen dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ein wenig später wurde für die technische Umsetzung die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) angepasst und versionsunabhängig umgesetzt, sie inkludiert nun die relevanten Richtlinien und ist damit quasi das deutsche Regelwerk, das definiert, was als „barrierefrei“ gilt.

Die europäische Richtlinie, das Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und die BITV 2.0 bilden damit die rechtlich relevante Basis, seit welcher nun Folgendes klar war:
Websites, mobile Apps und Dokumente öffentlicher Stellen müssen barrierefrei gestaltet werden. Öffentliche Stellen mussten nicht nur ihre digitalen Angebote anpassen, sondern auch Erklärungen zur Barrierefreiheit veröffentlichen und Feedbackmechanismen einrichten. Beides wird regelmäßig von den Ländern überprüft.

Ab 2025 gilt schließlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mit dem BFSG wird der Geltungsbereich der Pflicht deutlich ausgeweitet und umfasst nun auch privatwirtschaftliche Unternehmen, etwa in folgenden Bereichen:

  • Online-Shops & E-Commerce-Plattformen
  • Digitale Kundenkommunikation (z. B. PDF-Rechnungen, Kontaktformulare)
  • Self-Service-Terminals, Automaten
  • E-Books, Bankdienstleistungen, Ticket- und Fahrkartenverkaufssysteme

Für viele Unternehmen ist das ein Weckruf: Was in der Verwaltung längst Standard ist, wird nun auch in der Wirtschaft verpflichtend.

Und bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen, etwa Bußgelder oder Abmahnungen. Auch zivilrechtliche Klagen sind möglich.
 

Ihr Ansprechpartner

Bartsch, Sebastian

Sebastian Bartsch ist Senior Business Consultant im Public Sector bei der msg. Nach seinem Studium des Informationsmanagements war er mehrere Jahre kreativ als UI/UX-Designer tätig. In dieser Zeit entwickelte er eine fundierte Expertise im Bereich digitale Barrierefreiheit. Heute berät er Behörden und Ministerien zu digitalen Prozessen und barrierefreier Anwendungsentwicklung. Als Trainer für Accessibility sowie aktives Mitglied im Bitkom engagiert er sich dafür, dass digitale Lösungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind.

Warum das BFSG mehr als ein Gesetz ist

Natürlich, die gesetzlichen Regelungen schaffen verpflichtende Vorgaben, aber aus unserer Erfahrung, besonders im öffentlichen Sektor, wissen wir: Digitale Barrierefreiheit lohnt sich auch unabhängig davon. Denn sie bringt handfeste Vorteile und Chancen mit sich:

Klare Strukturen, gute Kontraste, verständliche Sprache und Tastaturbedienbarkeit verbessern die User Experience für alle – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.

Millionen Menschen profitieren davon, wenn sie digitale Angebote problemlos nutzen können. Unternehmen und Organisationen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, senden ein starkes Signal:
„Wir denken an alle. Wir handeln inklusiv.“

Wer sich um Barrierefreiheit kümmert, zeigt gesellschaftliche Verantwortung. Das stärkt Marke, Vertrauen und Kundenbindung – insbesondere in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr oder öffentlicher Aufmerksamkeit.

Die gesetzlichen Anforderungen steigen. Wer heute handelt, spart morgen doppelte Umbauten.

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil

Wir begleiten seit Jahren Kunden aus dem öffentlichen Bereich bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Ob bei der Entwicklung neuer Webanwendungen, der Überarbeitung bestehender Lösungen oder der Schulung von Teams – wir wissen, worauf es ankommt. Und wir sprechen dabei nicht nur die Sprache der Technik, sondern auch die der Menschen, die diese Technik am Ende nutzen. Ein Beispiel aus der Praxis ist die Zusammenarbeit mit der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):

ITSG Logo

„Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Mit dem neuen Webportal „GKV-Selbsthilfeförderung“ können bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen Anträge auf finanzielle Förderung durch die Krankenkassen nun auch online einreichen. Die informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) hat die Entwicklung und den Betrieb des Webportals im Auftrag des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) übernommen.

Im Rahmen der kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung des Webportals durch die ITSG hat die msg systems ag einen umfassenden Barrierefreiheitstest durchgeführt. Dabei wurden die bisherigen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit überprüft und dem Entwicklungsteam konkrete Hinweise zur Beseitigung noch bestehender Lücken geben.“

vdek Logo

Besonders wichtig ist, dass Barrierefreiheit nicht als Hürde, sondern als Mehrwert verstanden wird. Mit den richtigen Methoden, Tools und Prozessen lässt sich digitale Barrierefreiheit effizient umsetzen – ohne die Produktentwicklung auszubremsen. Das heißt, Barrierefreiheit ist ganzheitlich und vor allem am Anfang als Wettbewerbsvorteil zu sehen.

Wie Sie durch Barrierefreiheit punkten können

Während viele Unternehmen noch abwarten oder sich nur auf das gesetzliche Notwendige konzentrieren, sehen wir im msg Public Sector bei unseren Kunden aus dem öffentlichen Sektor:
Wer früh investiert, ist langfristig im Vorteil.

  • Barrierefreiheit lässt sich am besten von Anfang an mitdenken (ganzheitlich). Wer erst spät nachbessert, investiert oft das Doppelte.
  • Frühzeitig geplante Accessibility spart Ressourcen bei Wartung, Support und Kundenanfragen.

  • Besonders im öffentlichen Bereich gilt: Barrierefreiheit ist oft Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen. Wer hier nicht liefern kann, ist schnell raus.
  • Auch Förderprogramme (z. B. im Bereich Digitalisierung, Inklusion oder Bildung) setzen zunehmend barrierefreie Lösungen voraus.

  • Barrierefreie Websites sind in der Regel auch suchmaschinenfreundlicher: strukturierter Code, klare Inhalte, sinnvoll eingesetzte Alternativtexte.
  • Das verbessert die Sichtbarkeit – ein echter Bonus für Marketing und Reichweite.

Jetzt wird’s ernst – und spannend

Mit dem BFSG ab 2025 ist klar: Digitale Barrierefreiheit ist kein Zukunftsthema, sondern Gegenwart und Pflicht. Wer jetzt vorbereitet ist, ist nicht nur auf der sicheren Seite, was die gesetzlichen Vorgaben betrifft, sondern positioniert sich auch klar als moderner und verantwortungsvoller Anbieter.

Wenn Sie sich fragen, wo Sie stehen und was konkret zu tun ist, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu planen und umzusetzen – pragmatisch, verständlich und mit einem erfahrenen Blick für das Machbare.

Wir begleiten Organisationen und Verwaltungen seit Jahren dabei, digitale Barrierefreiheit umzusetzen – sowohl strategisch als auch technisch.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Dabei arbeiten wir eng mit interdisziplinären Teams zusammen – von Entwickelnden über UX-Designern und -Designerinnen bis hin zu Fachabteilungen. Das Ziel: Pragmatische, umsetzbare und nachhaltige Lösungen.

Barrierefreiheit geht uns alle an!

Und wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

msg events

Sind Ihre digitalen Inhalte BITV-konform und barrierefrei? In unserem Webcast erfahren Sie, was Barrieren sind, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und wie msg Ihnen hilft, Ihre Web-Inhalte und Software BITV-konform und barrierefrei umzusetzen.

msg Publikation

In den letzten Jahren ist das Thema digitale Barrierefreiheit in Deutschland nicht nur lauter, sondern auch verbindlicher geworden.

podcast radikal digital

Warum sollte Software nicht nur funktionieren, sondern auch für alle Menschen ansprechend gestaltet sein? Barrierefreiheit ist in einer digitalisierten Welt entscheidend für eine faire Teilhabe an sozialen und wirtschaftlichen Prozessen. In Folge 16 von „radikal digital“ sprechen wir darüber, wie wir wirklich inklusive Nutzererfahrungen gestalten und welche Zugangsbarrieren wir überwinden müssen. Unsere Gäste, Franziska Kroneck von msg Research und Judith Faltl, Geschäftsführerin des BFW Würzburg und Landesvorsitzende des BBSB, bringen ihr Fachwissen und ihre Erfahrung als Betroffene ein.

Produkt

Barrierefreiheit bedeutet gleichberechtigte Teilhabe für alle. Insbesondere ältere Menschen und Personen mit Behinderungen oder Einschränkungen sollen diskriminierungsfrei am (digitalen) Leben teilhaben. Der Gesetzgeber hat diese Rechte im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verankert.