Digitale Angebote für alle – von Anfang an
In den letzten Jahren ist das Thema digitale Barrierefreiheit in Deutschland nicht nur lauter, sondern auch verbindlicher geworden. Was für viele früher ein „Nice-to-have“ war, ist mittlerweile Pflicht – und das völlig zurecht. Denn digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass wirklich alle Menschen Zugang zu digitalen Angeboten haben – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Für uns als IT-Dienstleister ist das längst mehr als nur ein gesetzliches Häkchen. Es ist ein Qualitätsmerkmal. Ein Zeichen für gute Nutzererfahrung, verantwortungsvolle Digitalisierung und zukunftsfähige Lösungen.
Ein Blick zurück: Was sich gesetzlich getan hat
Ein Blick zurück zeigt: Die Diskussion rund um digitale Barrierefreiheit ist nicht neu. In Deutschland hat sie allerdings erst seit 2016 so richtig Fahrt aufgenommen – mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Diese verpflichtete öffentliche Stellen dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ein wenig später wurde für die technische Umsetzung die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) angepasst und versionsunabhängig umgesetzt, sie inkludiert nun die relevanten Richtlinien und ist damit quasi das deutsche Regelwerk, das definiert, was als „barrierefrei“ gilt.
Die europäische Richtlinie, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0 bilden damit die rechtlich relevante Basis, seit welcher nun Folgendes klar war:
Websites, mobile Apps und Dokumente öffentlicher Stellen müssen barrierefrei gestaltet werden. Öffentliche Stellen mussten nicht nur ihre digitalen Angebote anpassen, sondern auch Erklärungen zur Barrierefreiheit veröffentlichen und Feedbackmechanismen einrichten. Beides wird regelmäßig von den Ländern überprüft.
Ab 2025 gilt schließlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Mit dem BFSG wird der Geltungsbereich der Pflicht deutlich ausgeweitet und umfasst nun auch privatwirtschaftliche Unternehmen, etwa in folgenden Bereichen:
- Online-Shops & E-Commerce-Plattformen
- Digitale Kundenkommunikation (z. B. PDF-Rechnungen, Kontaktformulare)
- Self-Service-Terminals, Automaten
- E-Books, Bankdienstleistungen, Ticket- und Fahrkartenverkaufssysteme
Für viele Unternehmen ist das ein Weckruf: Was in der Verwaltung längst Standard ist, wird nun auch in der Wirtschaft verpflichtend.
Und bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen, etwa Bußgelder oder Abmahnungen. Auch zivilrechtliche Klagen sind möglich.