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Digitale Souveränität: Klar sehen, souverän entscheiden mehr erfahren

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Mehr Praxisnähe für
Europas Verwaltung

Impulse und konkrete Vorschläge der msg

Der EIF als Motor für den europäischen digitalen Binnenmarkt

Die Bereitstellung nahtloser europäischer digitaler öffentlicher Dienste sowohl für andere öffentliche Verwaltungen als auch für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist ein wichtiger Faktor auf dem Weg zu einem funktionierenden europäischen Binnenmarkt.

Der Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF, European Interoperability Framework) dient hier als Leitlinie, um grenz- und sektorübergreifende digitale Verwaltungsdienste so zu planen, dass Daten, Prozesse und IT-Systeme nahtlos zusammenarbeiten können.

Die sich wandelnden Prioritäten der EU – insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Steigerung der technologischen Souveränität, die Resilienz, die verantwortungsvolle Einführung künstlicher Intelligenz (KI) und die Vereinfachung des Regelwerks für den Digitalbereich – machen eine Aktualisierung dieses Rahmens erforderlich.

Die EU-Kommission führte daher 2026 eine breit angelegte Konsultation durch, um von Behörden, Normungsgremien, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen Informationen einzuholen, die in die Aktualisierung des EIF einfließen sollen.

Rückmeldungen wurden insbesondere zu folgenden Themen erbeten:

1. Welche Elemente der früheren EIF-Versionen sollten beibehalten oder weiter ausgebaut werden?

2. Was sind die größten Hindernisse für die Umsetzung des EIF auf EU-, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene?

3. Welche zusätzlichen Leitfäden würden eine systematischere Einführung erleichtern?

4. Wie kann der künftige EIF die nächsten Schritte beim digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltungen unterstützen?

5. Welche Änderungen/Verbesserungen würden Sie für den künftigen EIF vorschlagen?

Vom strategischen Leitfaden zum praktischen Werkzeug

Die Stellungnahme der msg plädiert dafür, den Europäischen Interoperabilitätsrahmen von einer überwiegend strategischen Leitlinie zu einem praxistauglichen Umsetzungsrahmen weiterzuentwickeln. Vorgeschlagen werden insbesondere wiederverwendbare Referenzarchitekturen, konkrete Projekt- und Beschaffungsvorlagen, klare Governance- und Datenverantwortlichkeiten sowie prüfbare Anforderungen an Schnittstellen, Datenqualität, Sicherheit und Portabilität. Zudem sollte der EIF stärker auf maschinenlesbare Verwaltungsdaten, europäische Datenräume, verantwortungsvolle KI und digitale Souveränität ausgerichtet werden. Ziel ist es, Interoperabilität für Behörden unmittelbar anwendbar zu machen und ihren konkreten Nutzen sichtbar werden zu lassen. 

 

Hier finden Sie die komplette Stellungnahme zum Download

Ihre Ansprechpartner

Achtert, Werner

Werner Achtert

Executive Business Consultant
Public Sector

May, Bjoern

Björn May

Bereichsleitung Innere Sicherheit & Polizei