Weiterentwicklung des strategischen Rahmens für Open Data
Stellungnahme zur Online-Konsultation des BMDS
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Die Weiterentwicklung von Open Data ist ein zentraler Baustein einer modernen, datengetriebenen Verwaltung. Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Online-Konsultation Beiträge zur Weiterentwicklung der deutschen Open-Data-Strategie eingeholt. msg hat sich mit einer Stellungnahme eingebracht und Empfehlungen formuliert, wie Open Data künftig wirksamer, nutzbarer und nachhaltiger etabliert werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei eine stärkere Datengovernance, das Prinzip „Data by Design“, klare Verantwortlichkeiten sowie die bessere Verknüpfung von Datenbereitstellung, Datennutzung und Künstlicher Intelligenz.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Kernaussagen der Stellungnahme in komprimierter Form. Die vollständige Ausarbeitung steht als PDF zum Download zur Verfügung.
Welche zentralen Herausforderungen und Chancen sehen Sie aktuell für die Bereitstellung und Nutzung von Open Data in Deutschland? An welchen Indikatoren machen Sie dies fest?
Die größten Herausforderungen liegen in uneinheitlichen Datenstandards, geringer Datenreife vieler Fachverfahren und fehlenden verbindlichen Zuständigkeiten. Open Data wird häufig erst nachträglich berücksichtigt statt bereits bei der Entwicklung von Fachverfahren eingeplant. Die Chance besteht darin, Open Data als festen Bestandteil laufender Modernisierungsvorhaben wie Registermodernisierung und Once-Only umzusetzen. So kann Datenveröffentlichung zum automatischen Bestandteil des Verwaltungshandelns werden. Als Indikator eignet sich der Open Data Maturity Report: Deutschland liegt dort bei Datenqualität und Wirkung zurück, während die Portal-Infrastruktur vergleichsweise gut abschneidet.
Welche Rahmenbedingungen sollten wie verändert werden, um eine wirksame Open-Data-Kultur in Deutschland zu schaffen? Welche Themen und Handlungsfelder sollten priorisiert werden?
Priorität haben drei Handlungsfelder: Interoperabilität als verbindliches Gestaltungsprinzip, die verbindliche organisatorische Verankerung der bestehenden Rollen statt neuer Gesetzgebung sowie eine überschneidungsfreie Rollenarchitektur mit eindeutigen Verantwortlichkeiten. Kurzfristig sollten Rollen und Zuständigkeiten geklärt werden, mittelfristig Standards und Schnittstellen verbindlich werden und langfristig Verwaltungssysteme konsequent datenorientiert sowie KI-fähig ausgestaltet werden.
Wie können Transparenz- und Sicherheitsbedürfnisse im Kontext von Open Data in eine angemessene Balance gebracht werden?
Der Grundsatz sollte lauten: „offen als Standard, geschützt als begründete Ausnahme“. Statt Daten ausschließlich nach Schutzbedarf zu bewerten, sollten Schutzbedarf und Öffnungspotenzial gemeinsam bewertet werden. Hierfür empfehlen wir eine Erweiterung der Schutzbedarfssystematik des BSI-Grundschutzes um eine Öffnungsdimension sowie klare Zuständigkeiten für sicheres Datenteilen und Datenfreigaben.
Wie können Open-Data-Wertschöpfungsketten und die Weiternutzung von Daten stärker in den Blick genommen werden? Sollten spezifische Zielgruppen adressiert werden – wenn ja, welche und wie?
Open Data entfaltet seinen Nutzen erst durch konkrete Nachnutzung. Deshalb sollten Rückmeldungen und Nutzungserfahrungen systematisch erfasst und für die Priorisierung neuer Datenveröffentlichungen genutzt werden. Unterschiedliche Zielgruppen benötigen dabei unterschiedliche Unterstützungsangebote: Wirtschaft und Start-ups vor allem APIs und offene Schnittstellen, Wissenschaft hochwertige Datensätze und Kommunen einfache sowie ressourcenschonende Bereitstellungsprozesse.
Welche messbaren Zielvorgaben und -indikatoren sollte ein neuer „Open-Data-Fahrplan“ für Deutschland enthalten?
Der Fahrplan sollte sich an den vier Dimensionen Policy, Portal, Data Quality und Impact orientieren. Wichtige Kennzahlen sind unter anderem der Anteil der Behörden mit mandatierter Datenverantwortung und hinterlegter Personalstelle, der Anteil offener und standardkonformer Datensätze, die Verbreitung von „Data by Design“ in Fachverfahren sowie konkrete Nachnutzungs- und Wirkungsmessungen. Ebenso sollten verfügbare personelle Ressourcen als Erfolgsfaktor berücksichtigt werden.
Gibt es konkrete Maßnahmen oder Best Practices, die in einen solchen „Open-Data-Fahrplan“ aufgenommen werden sollten?
Bestehende Strukturen wie Open-Data-Koordinatorinnen und -Koordinatoren, das Kompetenzzentrum für Open Data (CCOD) und GovData sollten gestärkt und enger verzahnt werden. Zusätzlich empfehlen wir eine zentrale Datenteilungsstelle, einheitliche Kriterien zur Datenklassifikation, die Verankerung von „Open by Design“ in Modernisierungsvorhaben sowie den Ausbau von Datenkompetenz in der Verwaltung. Für Länder und Kommunen sollten standardisierte Anbindungs- und Unterstützungsmodelle geschaffen werden. Polen und Irland liefern übertragbare Ansätze.
„Digitale Souveränität heißt auch Datensouveränität. Digitale Leistungen und strategische Prognosen benötigen qualitative Daten."
Franz Böhmann | Lead Business Consultant | msg Public Sector
„Datenkompetenz und Datenkultur sind Fundamente der digitalisierten Verwaltung der Zukunft."
Jonathan Caßens | Business Consultant | msg Public Sector
Fazit
Open Data darf nicht als nachgelagerte Veröffentlichungsaufgabe verstanden werden, sondern muss von Beginn an Bestandteil von Datengovernance, Fachverfahren und Verwaltungsmodernisierung sein. Entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, einheitliche Standards und ein konsequentes „Data by Design“-Prinzip. Nur wenn Datenqualität, Datennutzung und KI gemeinsam gedacht werden, kann Open Data sein volles Potenzial für Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft entfalten.
Interessiert an den Details? Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen.
Autoren
Zur Einordnung von Fachbegriffen und digitalen Standards im Public Sector finden Sie weitere Definitionen in unserem IT-Glossar für den Public Sector.