Wissen Sie, ob Ihre Webseite barrierefrei ist? Sind die digitalen Inhalte, die Sie zur Verfügung stellen für alle zugänglich?
Mit barrierefreiem Web- und App-Design sollen Menschen mit Beeinträchtigungen Ihre Web-Angebote und Programme ohne Einschränkungen nutzen können. Ihre digitalen Inhalte sollen damit BITV-konform und frei zugänglich werden. Zudem unterstreicht das Ihre Kompetenz in Technik und Kommunikation.
Schon jetzt sollten öffentlich zugängliche Anwendungen von Bund und Ländern nach der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei sein. Ab Juni 2021 wird für öffentlich zugängliche Anwendungen eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ verlangt. Daraus muss zum einen hervorgehen, inwieweit die Anwendungen bereits barrierefrei sind, zum anderen muss ein Zeitplan der geplanten Maßnahmen vorgelegt werden. Die verpflichtende Umsetzung der Barrierefreiheit für digitale Leistungen der öffentlichen Verwaltungen muss nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
In unserem Webcast erfahren Sie, was Barrieren sind und wir stellen Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Außerdem zeigen wir Ihnen anhand praxisnaher Beispiele, wie msg Sie dabei unterstützt, Ihre Web-Inhalte und Software BITV-konform und barrierefrei umzusetzen.