Die Bundesregierung hat mit der nationalen KI-Strategie zwölf Handlungsfelder definiert, durch die Künstliche Intelligenz Made in Germany an die Weltspitze gebracht werden soll. Das Handlungsfeld 7 fokussiert auf KI für hoheitliche Aufgaben und entsprechende Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung. Auch in Behörden werden daher immer mehr Anwendungsbereiche diskutiert, in denen KI zur Erhöhung zur Entlastung von Mitarbeitenden, zur Beschleunigung von Prozessen und zur Verbesserung der Qualität beitragen kann. Gleichzeitig müssen beim Einsatz von KI die Transparenz, Überprüfbarkeit von Datenverarbeitung, Daten- und Grundrechtsschutz und Diskriminierungsfreiheit gewährleistet sein. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Implementierung von KI hat der Gesetzgeber bereits 2017 mit § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geschaffen, der die (voll-) automatisierte Abwicklung von Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt.
Im Rahmen des Webinars werden zwei wesentliche Fragen im Zusammenhang mit KI diskutiert: Was kann KI wirklich? Was darf KI speziell im Bereich der öffentlichen Verwaltung?