Verordnungen und Gesetze setzen verschiedene Richtlinien und Rahmenbedingungen für IT-Projekte. Hier gilt es Synergien zu finden. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) zusammen betrachtet sind eine Chance für Ihr Projekt!
Schon jetzt sollten die Anwendungen von Bund und Ländern barrierefrei sein. Sie benötigen eine Erklärung zur Barrierefreiheit und müssen erstmals zum Juni 2021 einen Bericht über den Umsetzungsstand der Barrierefreiheit abgeben und geplante Maßnahmen und Zeitpläne darstellen. OZG-Leistungen müssen bis Ende des Jahres 2022 mindestens auf der Reifegradstufe 3 angeboten werden. Das heißt, auch den Service-Standard, der für die Umsetzung des OZG entwickelt wurde, zu berücksichtigen und die entstehenden digitalen Angebote barrierefrei zu konzipieren und gestalten.
Und genau an dieser Stelle lassen sich Synergien finden: Wenn Bedarf an der Optimierung der Barrierefreiheit besteht, lässt sich dies im Rahmen der Modernisierung einer Leistung/Registeranwendung im Sinne des OZG realisieren. Barrierefreiheit von Anfang an mitbedacht und umgesetzt, bedeutet für Ihr Projekt einen Mehraufwand im einstelligen Prozentbereich und kann zugleich die Wartungs- und Betriebskosten reduzieren.
Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Grundlagen und zeitlichen Vorgaben zeigen wir Ihnen, mit welchen Maßnahmen Sie Barrierefreiheit von Anfang an in Ihrem Projekt umsetzen können und welche Vorteile die ganzheitliche Betrachtung mit sich bringt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit den Rahmenbedingungen der BITV sich auf die OZG-Umsetzung vorbereiten und auch evtl. durch dieses fördern lassen können.